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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 28. September 2026

Inhalt
  • 1. Anbieter und Geltung
  • 2. Vertragsschluss
  • 3. Leistungen
  • 4. Testzeitraum
  • 5. Preise und Zahlung
  • 6. Zahlungsverzug
  • 7. Laufzeit und Kündigung
  • 8. Planwechsel
  • 9. Preisänderungen
  • 10. Ihre Pflichten
  • 11. KI-Funktionen
  • 12. Verfügbarkeit und Support
  • 13. Inhalte und Meldungen
  • 14. Datenschutz und Vertraulichkeit
  • 15. Datenexport, Wechsel und Löschung
  • 16. Haftung
  • 17. Nutzungsrechte
  • 18. Änderungen dieser AGB
  • 19. Schlussbestimmungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Nutzung von LostFoundBot durch Unternehmen. „Wir“ ist der Anbieter nach Abschnitt 1. „Sie“ ist das Unternehmen, das LostFoundBot nutzt (Kunde).

1. Anbieter und Geltung

Anbieter von LostFoundBot ist:

Manuel Johannes Sampl
Schönbrunnerstraße 30
1050 Wien, Österreich
UID: ATU73577426
E-Mail: hallo@lostfoundbot.com

LostFoundBot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 1 KSchG, etwa Hotels, Veranstaltungsorte, Verkehrsbetriebe, Krankenhäuser und Hochschulen. Juristische Personen des öffentlichen Rechts gelten immer als Unternehmer. Mit Verbrauchern schließen wir keine Verträge. Zwingende Rechte, etwa bei Geschäften zur Vorbereitung einer Unternehmensgründung (§ 1 Abs. 3 KSchG), bleiben unberührt.

Diese AGB gelten für alle Verträge über LostFoundBot. Ihre eigenen Geschäftsbedingungen gelten nur, wenn wir ihnen ausdrücklich zustimmen. Individuelle Vereinbarungen gehen diesen AGB vor.

2. Vertragsschluss

  • Benutzerkonto: Die Registrierung ist kostenlos. Ein Benutzerkonto allein berechtigt noch nicht zur Nutzung der Funktionen.
  • Nutzungsvertrag: Er kommt zustande, wenn Sie in Ihrem Benutzerkonto eine Organisation anlegen und dabei mit dem Häkchen bestätigen, dass Sie diese AGB und den Auftragsverarbeitungsvertrag für die Organisation akzeptieren. Damit beginnt der Testzeitraum (Abschnitt 4).
  • Abonnement: Einen kostenpflichtigen Plan buchen Sie in der Anwendung unter „Abrechnung“. Sie wählen Plan und Abrechnungsweise und schließen die Zahlung bei Mollie ab. Das Abonnement kommt zustande, sobald Mollie die Zahlung bestätigt und der Plan freigeschaltet ist. Die Freischaltung bestätigen wir per E-Mail.

Vertragspartner ist das Unternehmen, für das die Organisation angelegt wird. Wer die Organisation anlegt oder einen Plan bucht, muss berechtigt sein, dieses Unternehmen zu vertreten.

Diese AGB und der Auftragsverarbeitungsvertrag (Abschnitt 14) werden Vertragsbestandteil, wenn sie Ihnen vor Vertragsschluss zugänglich sind und Sie ihrer Geltung zustimmen. Die Veröffentlichung einer neuen Fassung allein ändert bestehende Verträge nicht. Sie können beide auf www.lostfoundbot.com abrufen, im Browser speichern und ausdrucken. Vertragssprache ist Deutsch.

Vor der Buchung eines Plans und vor dem Kauf eines Zusatzkontingents weist die Anwendung erneut auf diese AGB und den Auftragsverarbeitungsvertrag hin; mit der Bestellung stimmen Sie ihrer dann geltenden Fassung zu. Fehlt für Ihre Organisation die Zustimmung zur geltenden Fassung, etwa weil die Organisation vor Einführung des Häkchens angelegt wurde, bittet das Dashboard die Personen mit der Berechtigung für die Abrechnung um die Zustimmung. Für eine neue Fassung gilt Abschnitt 18.

Wir speichern jede Zustimmung mit Organisation, Benutzerkonto der zustimmenden Person, Dokument, Fassung, Ort der Zustimmung und Zeitpunkt, ohne IP-Adresse. Je Organisation, Dokument und Fassung bleibt die erste Zustimmung gespeichert.

3. Leistungen

LostFoundBot ist eine Software für Fundbüros, die wir als Onlinedienst bereitstellen. Je nach Plan umfasst sie:

  • die Erfassung und Verwaltung von Fundgegenständen mit Fotos, mit KI-Vorschlägen aus Fotos sowie mit Überarbeitung und Übersetzung der Angaben durch KI (Abschnitt 11),
  • ein Suchformular oder den KI-Such-Assistenten für Suchende, als Widget auf Ihrer Website, eingebunden per Skript, als iframe oder mit einem Plugin für Ihr Website-System, oder auf Ihrer Suchseite bei www.lostfoundbot.com,
  • den automatischen Abgleich von Suchanfragen mit Ihren Fundgegenständen,
  • Abholanfragen mit Abholcode, der per E-Mail an die suchende Person geht, und die Bestätigung der Herausgabe, auch per Scan des QR-Codes an der Ausgabe und auf Wunsch mit Übergabenachweisen (Name, vorgezeigter Ausweis, Unterschrift, Ausweisfoto),
  • Suchaufträge, die neue und bereits gespeicherte Fundgegenstände abgleichen, die suchende Person mit Zwischenständen per E-Mail informieren, solange Sie diese eingeschaltet lassen und die suchende Person sie nicht abbestellt, und mögliche Treffer Ihrem Team zur Entscheidung vorlegen, auf Wunsch mit Kontrollfragen an die suchende Person,
  • die Verwaltung von Mitgliedern mit Rollen und Berechtigungen.

Den Umfang je Plan, insbesondere Fundgegenstände je Monat, Mitglieder, Sprachen und Funktionen, beschreibt die Preisübersicht. Maßgeblich ist die Planbeschreibung, die Ihnen vor der Bestellung angezeigt wird. Das Kontingent an Fundgegenständen gilt je Monat, auch bei jährlicher Abrechnung. Für den Test gilt Abschnitt 4.

Angekündigte Funktionen schulden wir nur, wenn wir sie ausdrücklich vereinbart haben. Wir entwickeln LostFoundBot weiter. Änderungen sind zulässig, wenn die vereinbarten Kernleistungen erhalten bleiben und die Änderung für Sie zumutbar ist.

Sie verwahren die Fundgegenstände, prüfen die Berechtigung und geben sie heraus. Durch den technischen Betrieb werden wir weder zum Fundbüro noch zum Vertragspartner der Suchenden.

4. Testzeitraum

Mit der Anlage Ihrer Organisation beginnt ein kostenloser Testzeitraum von 30 Tagen. Im Test können Sie insgesamt bis zu 20 Fundgegenstände erfassen; diese Grenze gilt für den ganzen Testzeitraum, nicht je Monat. Ihre Organisation kann im Test bis zu zwei Mitglieder haben und eine Sprache nutzen. Zahlungsdaten sind nicht nötig. Jede Organisation erhält einen Testzeitraum.

Der Testzeitraum endet automatisch. Er geht nicht in ein Abonnement über und verursacht keine Kosten.

Buchen Sie während des Tests einen Plan, endet der Test sofort. Verbleibende Testtage werden nicht angerechnet. Im Test gekaufte Zusatzkontingente verfallen mit der Buchung.

Nach dem Test ist der Zugang gesperrt, bis Sie einen Plan buchen: Widget und Suchseite nehmen keine Suchanfragen mehr an, Sie können keine Fundgegenstände mehr anlegen und die Funktionen des Plans stehen nicht mehr zur Verfügung. Die Anwendung bleibt erreichbar und Ihre Daten bleiben gespeichert; für ihre Löschung gilt Abschnitt 15.

5. Preise und Zahlung

Es gelten die Preise, die Ihnen vor der Bestellung angezeigt werden. Alle Preise sind Nettopreise in Euro zuzüglich der gesetzlich anfallenden Umsatzsteuer.

Sie wählen monatliche oder jährliche Abrechnung. Das Entgelt ist für den gesamten Abrechnungszeitraum im Voraus fällig. Der Abrechnungszeitraum beginnt, sobald die Zahlung bestätigt ist. Sein Ende sehen Sie in der Anwendung unter „Abrechnung“.

Die Zahlung wickelt Mollie B.V. (Niederlande) ab. Die verfügbaren Zahlungsarten sehen Sie im Bezahlvorgang. Mit der ersten Zahlung ermächtigen Sie uns, zu Beginn jedes weiteren Abrechnungszeitraums den vereinbarten Betrag über Mollie zu belasten.

Ziehen wir einen Betrag per SEPA-Lastschrift ein, verkürzt sich die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) auf einen Tag. Als Vorabankündigung gelten der bei der Bestellung angezeigte Preis und das Datum der nächsten Abrechnung, das die Anwendung unter „Abrechnung“ anzeigt.

Zusatzkontingente an Fundgegenständen kaufen Sie in der Anwendung als Einmalzahlung über Mollie. Sie stehen bereit, sobald die Zahlung bestätigt ist, und gelten bis zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums. Nicht genutzte Zusatzkontingente verfallen dann ohne Erstattung.

6. Zahlungsverzug

Schlägt eine wiederkehrende Zahlung fehl, informieren wir Sie per E-Mail. Ab der ersten fehlgeschlagenen Zahlung bleibt Ihr Zugang 14 Tage vollständig bestehen. Geht bis dahin keine Zahlung ein, sperren wir den Zugang: Widget und Suchseite nehmen keine Suchanfragen mehr an, Sie können keine Fundgegenstände mehr anlegen und die Funktionen Ihres Plans stehen nicht mehr zur Verfügung. Die Anwendung bleibt erreichbar und Ihre Daten bleiben gespeichert. Die Sperre beendet das Abonnement nicht; Sie können es nach Abschnitt 7 kündigen.

Um den offenen Betrag zu begleichen und den Zugang wieder freischalten zu lassen, schreiben Sie an hallo@lostfoundbot.com. Gesetzliche Ansprüche wegen Zahlungsverzugs bleiben unberührt.

7. Laufzeit und Kündigung

Der Nutzungsvertrag läuft auf unbestimmte Zeit.

Ein Abonnement läuft für den gewählten Abrechnungszeitraum. Es verlängert sich automatisch um denselben Zeitraum, wenn Sie es nicht vorher kündigen.

Sie können ein Abonnement jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums kündigen, ohne weitere Kündigungsfrist. Sie kündigen in der Anwendung unter „Abrechnung“ mit „Abo kündigen“ oder per E-Mail an hallo@lostfoundbot.com. In der Anwendung können das Personen mit der Berechtigung für die Abrechnung, standardmäßig die Inhaber der Organisation. Eine Kündigung per E-Mail muss die Organisation nennen und von einer Person stammen, die Ihr Unternehmen vertreten darf. Nach der Kündigung buchen wir nicht mehr ab. Ihr Zugang bleibt bis zum Ende des bezahlten Zeitraums bestehen.

Den Nutzungsvertrag können Sie jederzeit per E-Mail kündigen. Läuft ein Abonnement, wirkt die Kündigung zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums; das Abonnement verlängert sich dann nicht mehr. Wir können den Nutzungsvertrag mit einer Frist von zwei Monaten kündigen, bei laufendem Abonnement frühestens zum Ende des Abrechnungszeitraums.

Das Recht beider Seiten, aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen, bleibt unberührt, ebenso Ihr Kündigungsrecht nach Abschnitt 8 des AVV, wenn Sie einem neuen Unterauftragsverarbeiter widersprechen. Was nach Vertragsende mit Ihren Daten geschieht, regelt Abschnitt 15.

8. Planwechsel

Sie können in der Anwendung unter „Abrechnung“ jederzeit einen anderen Plan buchen.

Jeder Planwechsel ist eine neue Bestellung. Der neue Plan beginnt mit der Bestätigung der Zahlung und läuft einen vollen Abrechnungszeitraum zum vollen Preis. Das bisherige Abonnement endet damit. Für die nicht genutzte Zeit des bisherigen Plans gibt es keine Gutschrift. Nicht genutzte Kontingente, auch Zusatzkontingente, verfallen.

Ab dem Wechsel gelten die Funktionen und Grenzen des neuen Plans.

9. Preisänderungen

Preise laufender Abonnements ändern wir nur mit Ihrer Zustimmung. Wir kündigen eine Änderung mindestens zwei Monate vorher per E-Mail an. Sie gilt frühestens ab dem ersten Abrechnungszeitraum, der danach beginnt. Schweigen oder weitere Nutzung gelten nicht als Zustimmung. Stimmen Sie nicht zu, gelten die bisherigen Preise weiter. Unser Kündigungsrecht nach Abschnitt 7 bleibt unberührt.

10. Ihre Pflichten

  • Rechtmäßige Nutzung: Sie nutzen LostFoundBot nur für die Verwaltung von Fundgegenständen und die Kommunikation mit Suchenden. Sie halten dabei das geltende Recht ein, auch das Fundrecht.
  • Richtige Angaben: Ihre Angaben zum Unternehmen, zu Fundgegenständen, zur Abholadresse und zu Abholzeiten müssen zutreffen und aktuell sein.
  • Herausgabe: Vor jeder Herausgabe prüfen Sie Identität und Berechtigung der abholenden Person. Wie Sie das tun, entscheiden Sie. Ein Treffer, eine Abholanfrage oder ein Abholcode ist kein Nachweis des Eigentums. LostFoundBot prüft weder die Echtheit von Ausweisen noch die Identität; Übergabenachweise halten nur fest, was Ihr Team erfasst.
  • Datenschutz: Für personenbezogene Daten von Suchenden, in Fundgegenständen und bei der Herausgabe sind Sie Verantwortlicher im Sinne der DSGVO. Sie informieren Suchende nach Art. 13 und 14 DSGVO, auch darüber, dass Sie LostFoundBot als Auftragsverarbeiter einsetzen, dass Beschreibungen per KI abgeglichen und dafür an OpenAI in den USA übermittelt werden, dass Suchaufträge Zwischenstände per E-Mail senden und Ihr Team mögliche Treffer prüft und Kontrollfragen stellen kann, und dass das Widget, auch als iframe, schon beim Aufruf Ihrer Seite Verbindungen zu www.lostfoundbot.com herstellt.
  • Übergabenachweise: Bevor Sie Name, vorgezeigten Ausweis, Unterschrift oder Ausweisfoto erfassen, ergänzen Sie Ihre Datenschutzhinweise und Ihr Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (Art. 30 DSGVO), hinterlegen einen Kontakt für Datenschutzanfragen und wählen Fristen, die Ihrem Zweck entsprechen. Die Hinweise, die LostFoundBot bei der Übergabe anzeigt, ersetzen Ihre eigenen Datenschutzhinweise nicht. Anfragen, Widerrufe und Widersprüche abholender Personen bearbeiten Sie.
  • Ausweisfotos: Bevor Sie Ausweisfotos erlauben, prüfen Sie, ob Sie sie für Ihren Zweck benötigen. In der Regel genügt es, den Ausweis vorzeigen zu lassen und das zu vermerken. Sie beachten die Vorgaben für Ausweiskopien, in Deutschland etwa § 20 Abs. 2 PAuswG und § 18 Abs. 3 PassG, und die Hinweise in der Anwendung, etwa bei Minderjährigen kein Foto aufzunehmen.
  • Beschäftigte: Das Protokoll der Übergabenachweise hält fest, welche Mitarbeitenden Gegenstände ausgegeben, Anfragen genehmigt und Nachweise angesehen haben. Sie informieren Ihre Beschäftigten darüber und beachten mögliche Mitbestimmungsrechte eines Betriebsrats.
  • Datensparsamkeit: Sie erfassen nur Daten, die für die Rückgabe nötig sind. Fotos von Ausweisen oder anderen persönlichen Unterlagen nehmen Sie nur auf, soweit das dafür erforderlich ist.
  • Eigene Inhalte: Für Texte, Logos, Farben, Schriften und Gestaltungen, die Sie im Widget, auf der Suchseite oder in E-Mails verwenden, sind Sie verantwortlich. Sie dürfen keine Rechte Dritter verletzen.
  • Eigene Schriftdateien: Laden Sie eine Schriftdatei für das Widget hoch, speichern wir sie bei Cloudflare R2 und liefern sie ohne Anmeldung von www.lostfoundbot.com an jeden Browser aus, der Ihr Widget anzeigt, auch auf Ihren Suchseiten bei www.lostfoundbot.com. Die Datei ist damit öffentlich abrufbar. Sie sind dafür verantwortlich, dass die Lizenz der Schrift diese Nutzung als Web-Font und die Auslieferung durch uns erlaubt.
  • Zugänge: Zugänge erhalten nur berechtigte Personen. Sie vergeben Rollen nach Aufgaben und entziehen sie, wenn die Aufgabe wegfällt. Zugangsdaten halten Sie geheim. Den Verdacht eines Missbrauchs melden Sie uns unverzüglich. Handlungen über Zugänge Ihrer Organisation werden Ihnen zugerechnet.
  • Unzulässig ist es, Sicherheits-, Abrechnungs- oder Kontingentgrenzen zu umgehen, Schadsoftware einzubringen, LostFoundBot automatisiert übermäßig abzufragen oder Dritten zur eigenen Nutzung zu überlassen.

11. KI-Funktionen

LostFoundBot nutzt KI-Modelle von OpenAI. Die KI

  • schlägt aus Fotos und Angaben Titel, Beschreibungen, Kategorien und weitere Merkmale von Fundgegenständen vor,
  • überarbeitet beim Anlegen eines Fundgegenstands dessen Beschreibung und übersetzt Angaben in weitere Sprachen,
  • stellt Suchenden im KI-Such-Assistenten Rückfragen,
  • gleicht Suchanfragen und Suchaufträge mit Ihren Fundgegenständen ab,
  • schlägt Ihrem Team zu einem möglichen Treffer Kontrollfragen aus den Angaben des Fundgegenstands vor und übersetzt die Fragen in die Sprache der suchenden Person.

Dafür übermitteln wir die nötigen Inhalte, etwa Fotos, Angaben zu Fundgegenständen und Suchtexte, an OpenAI. Die Anfragen werden in den USA verarbeitet. Übergabenachweise wie Unterschriften und Ausweisfotos übermitteln wir nicht an OpenAI.

KI-Ergebnisse können falsch oder unvollständig sein. Vorschläge aus Fotos erscheinen als Entwurf im Formular; Ihr Team prüft sie vor dem Speichern. Die überarbeitete Beschreibung speichert LostFoundBot beim Anlegen ohne vorherige Prüfung. Ihr Team prüft sie danach und korrigiert sie bei Bedarf.

Hält die KI eine Übereinstimmung für ausreichend wahrscheinlich, kann die suchende Person ohne vorherige Prüfung durch Ihr Team eine Abholanfrage mit Abholcode per E-Mail erhalten. Über Freigabe und Herausgabe entscheidet Ihr Team. Abholanfragen, die Ihr Team nicht innerhalb von 30 Tagen freigibt, verfallen. Einen bestimmten Sucherfolg sagen wir nicht zu.

Bei Suchaufträgen sendet LostFoundBot einen Abholcode nur bei einem eindeutigen Treffer automatisch und nur, solange Sie die E-Mail „Eindeutiger Treffer mit Abholcode“ eingeschaltet lassen. Andere mögliche Treffer legt LostFoundBot Ihrem Team vor. Ihr Team kann einen Abholcode senden oder Kontrollfragen stellen; die Fragen wählt und prüft Ihr Team, bevor sie hinausgehen. Die Antworten der suchenden Person wertet LostFoundBot automatisch aus: Bei höchstens einer falschen oder unbekannten Antwort geht der Abholcode hinaus, sofern der Gegenstand noch verfügbar ist und keine andere Abholanfrage dafür offen ist (ist eine offen, entscheidet Ihr Team); bei mehr falschen oder unbekannten Antworten erhält die suchende Person Abholadresse und Abholzeiten. Ihr Team kann den Abholcode trotzdem senden. Das Ergebnis der Kontrollfragen ist kein Nachweis des Eigentums.

Für diese KI-Funktionen sind wir Anbieter und Sie Betreiber im Sinne der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung). Suchende müssen spätestens bei der ersten Interaktion klar erkennen können, dass sie mit einem KI-System kommunizieren. Hinweise von LostFoundBot dazu dürfen Sie weder entfernen noch verdecken, auch nicht durch eigene Texte oder eigenes CSS. Sie sorgen dafür, dass Mitarbeitende, die KI-Ergebnisse nutzen, deren Grenzen kennen.

12. Verfügbarkeit und Support

Wir betreiben LostFoundBot mit angemessener fachlicher Sorgfalt. Eine bestimmte Verfügbarkeit oder Reaktionszeit gilt nur, wenn wir sie ausdrücklich vereinbart haben. Wartung und Sicherheitsmaßnahmen können den Dienst vorübergehend einschränken. Größere planbare Einschränkungen kündigen wir nach Möglichkeit vorher an. Einzelne Funktionen hängen von Diensten Dritter ab, etwa vom KI-, Zahlungs- oder E-Mail-Dienst, und können bei deren Störungen ausfallen. Ist eine gewählte Google-Schrift noch nicht bei uns gespeichert und Google nicht erreichbar, zeigt das Widget vorübergehend eine Systemschrift.

Support erhalten Sie per E-Mail an hallo@lostfoundbot.com oder über das Kontaktformular, auf Deutsch oder Englisch. Mängel melden Sie bitte mit einer nachvollziehbaren Beschreibung. Wir beheben sie in angemessener Frist. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

13. Inhalte und Meldungen

Nicht erlaubt sind rechtswidrige Inhalte, Inhalte, die Rechte Dritter verletzen, Schadsoftware sowie Werbung oder andere Inhalte ohne Bezug zu Fundsachen.

E-Mails an Suchende informieren nur über deren Suche. Texte, die Sie dafür ändern, enthalten keine Werbung, keine Bitte um Bewertungen oder Einwilligungen und keine Links; die Anwendung lässt dort nur fett, kursiv und Zeilenumbrüche zu.

Rechtswidrige Inhalte kann jede Person über das Kontaktformular oder an hallo@lostfoundbot.com melden. Die Meldung sollte die genaue Fundstelle, eine Begründung, Name und E-Mail-Adresse der meldenden Person sowie die Erklärung enthalten, dass die Angaben nach bestem Wissen richtig und vollständig sind. Gesetzlich zulässige anonyme Meldungen bleiben möglich. Wir bestätigen den Eingang und teilen die Entscheidung an die angegebene E-Mail-Adresse mit, zusammen mit den Möglichkeiten, dagegen vorzugehen.

Bei Rechtsverletzungen, erheblichen Sicherheitsrisiken, Missbrauch oder behördlichen Anordnungen können wir Inhalte entfernen oder sperren, Funktionen einschränken oder Zugänge sperren. Wir wählen die mildeste wirksame Maßnahme und geben Ihnen nach Möglichkeit vorher Gelegenheit zur Abhilfe. Betroffene erhalten eine Begründung mit den Möglichkeiten, dagegen vorzugehen, soweit das Gesetz dies nicht verbietet. Gegen eine Entscheidung können Betroffene per E-Mail Einwände erheben; wir prüfen sie dann erneut. Der Rechtsweg bleibt offen.

Meldungen und Maßnahmen prüft ein Mensch. Automatisierte Moderationswerkzeuge setzen wir nicht ein.

Kontaktstelle für Behörden und Nutzer nach Art. 11 und 12 der Verordnung (EU) 2022/2065 (Digital Services Act) ist hallo@lostfoundbot.com, auch über das Kontaktformular, auf Deutsch und Englisch.

14. Datenschutz und Vertraulichkeit

Wie wir personenbezogene Daten für eigene Zwecke verarbeiten, etwa für Konten, Abrechnung und Sicherheit, erklärt unsere Datenschutzerklärung.

Personenbezogene Daten, die Sie und Suchende bei der Nutzung von LostFoundBot eingeben, insbesondere zu Fundgegenständen, Suchanfragen, Suchaufträgen und Abholungen einschließlich der Übergabenachweise, verarbeiten wir in Ihrem Auftrag. Dafür gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO; er legt die Daten im Einzelnen fest. Der AVV ist Anlage zu diesen AGB und Teil des Vertrags. In Fragen des Datenschutzes geht er diesen AGB vor.

Wir verwenden Ihre Daten nur, um LostFoundBot bereitzustellen, abzurechnen und zu schützen. Wir werten sie nicht organisationsübergreifend aus und trainieren damit keine eigenen KI-Modelle.

Beide Seiten behandeln vertrauliche Informationen aus der Zusammenarbeit vertraulich, auch nach Vertragsende.

15. Datenexport, Wechsel und Löschung

Export. Sie können jederzeit einen Export aller exportierbaren Daten verlangen, nach Vertragsende bis zum Ablauf der Abrufphase. Eine Exportfunktion in der Anwendung gibt es derzeit nicht. Richten Sie das Verlangen an hallo@lostfoundbot.com. Wir liefern die Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format, Fotos im hochgeladenen Dateiformat.

Exportierbar sind, jeweils mit Metadaten wie Erstellungs- und Änderungszeitpunkten:

  • Angaben und Einstellungen der Organisation, einschließlich Logo, Widget-Einstellungen, hochgeladenen Schriftdateien, eigenem CSS, Texten in allen Sprachen und E-Mail-Vorlagen,
  • Fundgegenstände mit allen Angaben, Übersetzungen, KI-Vorschlägen und Fotos,
  • Abholanfragen mit allen Angaben, Status, Abholcodes, QR-Codes und Bestätigungen der Herausgabe, mit den Übergabenachweisen und ihrem Protokoll, soweit sie noch gespeichert sind,
  • Suchaufträge mit allen Angaben, ihren Treffern und KI-Bewertungen,
  • Mitglieder, Einladungen, Rollen und Berechtigungen,
  • Angaben zu Abonnement und Zahlungen.

Nicht exportierbar sind Daten, die nur unseren internen Betrieb betreffen: Programmcode, Anweisungen und Einstellungen für die KI-Modelle, Sicherheits- und Fehlerprotokolle, Sitzungsdaten sowie Prüfwerte von Passwörtern und Zugangstokens.

Wechsel. Nach Kapitel VI der Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) können Sie verlangen, zu einem anderen Anbieter oder auf eigene Infrastruktur zu wechseln oder Ihre Daten löschen zu lassen. Dann gilt:

  • Der Wechsel beginnt spätestens zwei Monate nach Eingang Ihres Verlangens (Ankündigungsfrist), auf Ihren Wunsch früher.
  • Die Übergangsphase dauert höchstens 30 Kalendertage. Ist das technisch nicht möglich, teilen wir Ihnen das innerhalb von 14 Arbeitstagen begründet mit und nennen eine andere Frist von höchstens sieben Monaten. Sie können die Übergangsphase einmal verlängern.
  • Während des Wechsels erbringen wir die vereinbarten Leistungen weiter und halten ein hohes Sicherheitsniveau aufrecht, auch bei der Übertragung der Daten. Wir unterstützen Sie angemessen, auch mit Informationen für Ihre Ausstiegsplanung, und informieren Sie über bekannte Risiken.
  • Der Vertrag endet mit dem erfolgreichen Abschluss des Wechsels. Verlangen Sie nur die Löschung, endet er mit Ablauf der Ankündigungsfrist. Wir teilen Ihnen die Beendigung mit.
  • Danach folgt eine Abrufphase von mindestens 30 Kalendertagen.

Kosten. Für Export, Wechsel und Löschung verrechnen wir keine Entgelte. Endet der Vertrag durch einen Wechsel vor Ablauf eines bezahlten Abrechnungszeitraums, werden bereits bezahlte Entgelte nicht erstattet. Weitere Entgelte für die vorzeitige Beendigung fallen nicht an.

Löschung. Nach Ablauf der Abrufphase löschen wir alle exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte. Endet der Nutzungsvertrag auf andere Weise, können Sie Ihre Daten ebenfalls noch 30 Kalendertage lang abrufen; danach löschen wir sie. Auf Ihren Wunsch löschen wir früher. Ausgenommen sind Daten, die wir gesetzlich aufbewahren müssen, etwa Buchhaltungsunterlagen für sieben Jahre nach § 132 BAO, im dafür nötigen Umfang. Einzelheiten regelt der AVV.

Infrastruktur. Angaben nach Art. 28 Data Act: Die Anwendung wird bei Vercel in der Region Frankfurt am Main ausgeführt und über das weltweite Netz von Vercel ausgeliefert. Die Datenbank liegt bei Neon in der Region eu-central-1 (Frankfurt am Main), Fotos, QR-Codes, verschlüsselte Übergabenachweise und Schriftdateien für das Widget liegen bei Cloudflare R2 an einem Speicherort in der EU; Google-Schriften ruft unser Server dafür einmal bei Google ab. Für die KI-Funktionen übermitteln wir Inhalte an OpenAI, für den E-Mail-Versand an Resend; beide verarbeiten Daten auch in den USA. Diese Anbieter oder ihre Muttergesellschaften haben ihren Sitz in den USA, daher kann auch das Recht der USA auf sie anwendbar sein. Fotos sind nicht öffentlich abrufbar; den Zugriff prüfen wir je Organisation. Schriftdateien für das Widget liefern wir dagegen ohne Anmeldung aus, weil jeder Browser, der das Widget anzeigt, sie laden muss. Verbindungen zu LostFoundBot sind per HTTPS verschlüsselt. Die weiteren Sicherheitsmaßnahmen und alle Unterauftragsverarbeiter nennt der AVV in den Anlagen 1 und 2.

16. Haftung

Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Personenschäden, nach dem Produkthaftungsgesetz und in allen Fällen, in denen die Haftung gesetzlich nicht beschränkt werden kann.

Bei leichter Fahrlässigkeit ist unsere Haftung je Schadensfall auf die Entgelte begrenzt, die Sie in den zwölf Monaten vor dem Schadensfall für LostFoundBot bezahlt haben.

Diese Regeln gelten auch für unsere Mitarbeitenden und Beauftragten.

17. Nutzungsrechte

Für die Vertragsdauer erhalten Sie das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht, LostFoundBot im Umfang Ihres Plans für Ihr Unternehmen zu nutzen. Dazu gehört, das Widget auf Ihren eigenen Websites einzubinden, per Skript, als iframe oder mit den Plugins für Website-Systeme aus dem Dashboard. Den Hinweis auf LostFoundBot im Widget, unser Logo mit Link zu www.lostfoundbot.com, dürfen Sie nur entfernen, wenn Ihr Plan das vorsieht. Alle übrigen Rechte an LostFoundBot bleiben bei uns.

Sie behalten alle Rechte an Ihren Daten und Inhalten. Sie räumen uns die Rechte ein, die nötig sind, um sie zu speichern, zu verarbeiten, im Widget, auf der Suchseite und in E-Mails anzuzeigen und an unsere Dienstleister zu übermitteln, soweit das für LostFoundBot erforderlich ist. Ihren Namen oder Ihr Logo nutzen wir für Werbung nur mit Ihrer Zustimmung.

18. Änderungen dieser AGB

Änderungen dieser AGB werden nur mit Ihrer Zustimmung wirksam. Wir senden Ihnen die geänderte Fassung mindestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden per E-Mail und heben die Änderungen hervor. Schweigen oder weitere Nutzung gelten nicht als Zustimmung. Stimmen Sie nicht zu, gilt die bisherige Fassung weiter. Unser Kündigungsrecht nach Abschnitt 7 bleibt unberührt.

Das gilt auch für den AVV. Für seine Anlagen 1 (technische und organisatorische Maßnahmen) und 2 (Unterauftragsverarbeiter) gelten stattdessen die Abschnitte 7 und 8 des AVV.

19. Schlussbestimmungen

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.

Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht für Wien-Innere Stadt. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.

Erklärungen zu diesem Vertrag können per E-Mail abgegeben werden, soweit das Gesetz keine strengere Form verlangt.

Ist eine Bestimmung unwirksam, gilt an ihrer Stelle die gesetzliche Regelung. Der übrige Vertrag bleibt wirksam.

Anlage: Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)

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  • 1. Anbieter und Geltung
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  • 5. Preise und Zahlung
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